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   OLG Hamm, 21.01.1993 - 15 W 139/92   

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https://dejure.org/1993,3060
OLG Hamm, 21.01.1993 - 15 W 139/92 (https://dejure.org/1993,3060)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.1993 - 15 W 139/92 (https://dejure.org/1993,3060)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 15 W 139/92 (https://dejure.org/1993,3060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerde gegen die Auswahl des Betreuers, abstrakter Interessenkonflikt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung von Betreuern ; Änderungen durch das neue BtG; Anhängige Verfahren; Auswahlentscheidung; Persönliche Anhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 988
  • Rpfleger 1993, 338
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 08.05.1980 - BReg. 3 Z 37/80

    Auswahl; Pfleger; Aufgabenkreis; Personensorge; Vermögenssorge; Persönliche

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.1993 - 15 W 139/92
    Die sich gegen die Auswahl des Pflegers bzw. Betreuers richtende Beschwerde war nach dessen Bestellung, die durch Bekanntgabe des Beschlusses vom 11. November 1991 erfolgte ( § 16 Abs. 1 FGG ), nur mit dem Ziel seiner Entlassung zulässig, die bei einem Erfolg des Rechtsmittels die notwendige Folge aus der Änderung des Beschlusses über die Auswahl des Pflegers oder Betreuers gewesen wäre, ohne daß die Voraussetzungen seiner Entlassung nach den dafür geltenden speziellen Vorschriften vorliegen müßten (vgl. zur vergleichbaren Regelung bezüglich der Auswahl und Entlassung eines Pflegers BayObLGZ 1980, 138 und FamRZ 1988, 874 (875)).

    Er muß zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und, da auch die Entscheidung des Amtsgerichts auf demselben Verfahrensfehler beruhen kann, zu deren Aufhebung und zur Zurückverweisung an das Vormundschaftsgericht führen (vgl. BayObLGZ 1980, 138 (141) und 202 (208)).

  • BayObLG, 22.12.1987 - BReg. 3 Z 176/87
    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.1993 - 15 W 139/92
    Die sich gegen die Auswahl des Pflegers bzw. Betreuers richtende Beschwerde war nach dessen Bestellung, die durch Bekanntgabe des Beschlusses vom 11. November 1991 erfolgte ( § 16 Abs. 1 FGG ), nur mit dem Ziel seiner Entlassung zulässig, die bei einem Erfolg des Rechtsmittels die notwendige Folge aus der Änderung des Beschlusses über die Auswahl des Pflegers oder Betreuers gewesen wäre, ohne daß die Voraussetzungen seiner Entlassung nach den dafür geltenden speziellen Vorschriften vorliegen müßten (vgl. zur vergleichbaren Regelung bezüglich der Auswahl und Entlassung eines Pflegers BayObLGZ 1980, 138 und FamRZ 1988, 874 (875)).
  • BayObLG, 28.03.1991 - BReg. 3 Z 107/90
    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.1993 - 15 W 139/92
    Die von der Beteiligten zu 2. erstrebte Entlassung des Beteiligten zu 3. als Betreuer als Mittel der Korrektur einer fehlerhaften Auswahl führt dazu, daß das Vormundschaftsgericht im Rahmen der Entscheidung über eine Entlassung des Betreuers die Entscheidung über die Auswahl des Betreuers neu zu treffen hat (vgl. BayObLG Rpfleger 1991, 367 (368) zum vergleichbaren Fall des § 1779 Abs. 2 BGB ).
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Durch die Verweisung in Abs. 8 der Vorschrift auf § 69g Abs. 1 FGG ergibt sich, daß dem in Bezug genommenen Personenkreis dann ein Beschwerderecht zusteht, wenn das Amtsgericht einen bestellten Betreuer aus wichtigem Grunde entlassen, bei der Auswahl des neuen Betreuers aber den Beschwerdeführer übergangen hat (vgl. OLG Hamm FamRZ 1993, 988, 989; Jürgens aaO. § 69i Rdn. 21).
  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Der Verfahrenspfleger hat als gesetzlicher Vertreter des Betreuungsbedürftigen kein Vorschlagsrecht (Abweichung von OLG Hamm, FamRZ 1993, 988/990 - ebenfalls 15. Zivilsenat).

    Die mithin zulässige Beschränkung des Rechtsmittels auf die Frage der Auswahl der Person des Betreuers hat zur Folge, daß das Rechtsmittelgericht die Voraussetzungen für die Anordnung der Betreuung als solche nicht mehr zu prüfen und sich allein mit der Auswahlentscheidung zu befassen hat (Senat FamRZ 1993, 988, 989; BayObLG FamRZ 1996, 419, 420).

    Nach der Rechtsprechung des Senats und anderer Oberlandesgerichte wird bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Gefahr von Interessenkonflikten eine als Betreuer in Betracht zu ziehende Person als ungeeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen läßt, danach unterschieden, ob die Betreuerbestellung im Anwendungsbereich des § 1897 Abs. 4 oder des § 1877 Abs. 5 BGB liegt (vgl. Senat OLGZ 1993, 387, 392 = FamRZ 1993, 988, 990; Kayser a. a. O., Seite 176).

    Im Blick darauf hält der Senat seine im FamRZ 1993, 988, 990 wiedergegebene Auffassung, auch der Verfahrenspfleger könne für den Betroffenen verbindliche Vorschläge im Sinne des § 1897 Abs. 4 BGB unterbreiten, nicht mehr aufrecht.

  • OLG Karlsruhe, 04.11.2002 - 11 Wx 52/02

    Vergütung des Berufsbetreuers: Bestellung eines Verfahrenspflegers für den

    Da sowohl die Entscheidung des Amtsgerichts wie die Entscheidung des Landgerichts an dem gleichen Verfahrensmangel leiden, der in der Rechtsbeschwerdeinstanz nicht geheilt werden kann (Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage, § 12 Rdn. 151f.), ist die Sache an das Amtsgericht zurückzuverweisen (OLG Hamm, FamRZ 1993, 988, 990; Kahl aaO, FGG, 14. Auflage, § 27 Rdn. 66c).
  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Für die Auswahlentscheidung nach der vom Landgericht zugrunde gelegten Vorschrift des § 1897 Abs. 5 BGB soll die Gefahr von Interessenkonflikten als eines der Kriterien für die Betreuerauswahl auch in weniger schweren Fällen nicht außer Betracht bleiben, wenn der Betroffene keinen sonst geeigneten Betreuer vorschlägt (amtliche Begründung zu § 1897 BGB in der Fassung des Entwurfs des Betreuungsgesetzes, B-Drucksache 11/4528, S. 128; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 1993, 988/990 = BtPrax 1993, 135; MünchKomm/Schwab, 3. Aufl., § 1897 Rdn. 22).

    Nach § 68 a Satz 1 und 3 FGG soll vor der Bestellung eines Betreuers in der Regel auch den Kindern des Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, die auch schriftlich hätte erfolgen können (vgl. dazu auch B-Drucksache 11/4528, S. 173 f.; OLG Hamm FamRZ 1993, 988/990; Bienwald, a. a. O., § 68 a Rdn. 13 FGG).

  • BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 187/99

    Entlassung eines Betreuers gegen seinen Willen

    Hierbei muß es sich um konkrete Gefahren handeln, nur abstrakte Gefahren, wie die Erbberechtigung, rechtfertigen die Entlassung des Betreuers nicht (vgl. OLG Hamm FamRZ 1993, 988/990 zu § 1897 Abs. 5 BGB ).
  • OLG Köln, 06.10.1995 - 16 Wx 144/95

    Auswahlkriterien für einen Betreuer

    Was die Gefahr von Interessenkonflikten angeht, ist zu bedenken, daß die Eignung des potentiellen Betreuers nur durch konkret gegebene Umstände gefährdet wird (OLG Hamm FamRZ 1993, 988, 990) und daß abstrakte Gefahren, wie die Erbberechtigung, für sich allein die Bestellung zum Betreuer nicht ausschließen, wie sich schon aus der Nennung von Eltern, Kindern und Ehegatten in § 1897 Abs. 5 BGB ergibt.
  • OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
    Diese Ausnahme müsste, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entscheidet, in nachprüfbarer Weise ( § 25 FGG ) dargelegt werden (FamRZ 1993, 988, 989).
  • BayObLG, 12.03.2003 - 3Z BR 26/03

    Betreuungsrecht: Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung - Erforderlichkeit

    Dies hängt vom Grad der Krankheit oder Behinderung sowie der Bedeutung des jeweiligen Verfahrensgegenstandes ab (vgl. OLG Hamm FamRZ 1993, 988; Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 67 FGG Rn. 2; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 67 Rn. 4).
  • OLG Zweibrücken, 06.02.1998 - 3 W 5/98

    Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde eines Betreuers gegen Abweisung

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  • BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96

    Bestellung eines Betreuers wegen schubförmig verlaufender Krankheit

    Das Beschwerdeschreiben vom 19.2.1996 zeigt, daß der Betroffene in der Lage ist, seine Einwendungen gegen die Bestellung eines Betreuers nachdrücklich und ohne weiteres verständlich vorzubringen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 348 ; OLG Hamm BtPrax 1993, 135, 137).
  • OLG Köln, 27.05.1998 - 16 Wx 84/98

    Ungeeignetheit eines Betreuers

  • BayObLG, 16.01.1997 - 3Z BR 248/96

    Entlassung des Betreuers

  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

  • LG Lübeck, 31.08.1993 - 7 T 538/93
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